Die kieferchirurgisch-kieferorthopädische Therapie ist eine Kombinationstherapie. Meistens muss man Patienten mit schweren Fehlstellungen kieferorthopädisch vor- und nachbehandeln.

Entweder wird chirurgisch der Einbau des Oberkiefers in den Schädel korrigiert oder die Unterkieferlage verändert oder beides. Im Wesentlichen dient die kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapie der Korrektur besonders ausgeprägter, vorwiegend skelettaler Fehlstellungen.

Die Entscheidung, ob die Korrektur einer skelettalen Anomalie konservativ, d.h. allein durch eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen kann oder ob eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirugische Therapie angebracht ist, wird individuell entschieden.
Eine Operation ist erst nach Abschluss des Schädel- und Kieferwachstums, also ca. ab dem 18. Lebensjahr, möglich.

Eine Kombinationstherapie empfiehlt sich bei:
  • extremer Unterkieferrücklage (Retrognathie)
  • Vorlage des Unterkiefers (Prognathie)
  • zu kleinem Oberkiefer (Mikrognathie)
  • Vorlage des Oberkiefers (Prognathie)
  • skelettal offenem Biss
  • Gaumenerweiterung aufgrund hochgradiger transversaler Enge im Oberkiefer
  • seltenen syndromalen Wachstumsstörungen



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