Fehlstellungen der Zähne und Kiefer haben oftmals ganz unterschiedliche Ursachen. Sie können sowohl angeboren als auch erworben sein. Durch kieferorthopädische Apparaturen (herausnehmbar und / oder festsitzend) wird auf die Zähne Druck ausgeübt, um deren Stellung im Kieferknochen zu verbessern und zudem auch die Lage der Kiefer zueinander zu optimieren.

Die Therapiemöglichkeiten für Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen sind sehr vielseitig. Jungen Patienten können je nach Diagnose und Therapieplan mit herausnehmbaren und / oder festsitzenden Apparaturen behandelt werden.

Die kieferorthopädische Behandlung erfolgt je nach dem Befund mit

herausnehmbaren Apparaturen
Dehnplatten, Bionatoren, Aktivatoren, u.a.

festsitzenden Apparaturen
Multiband-Apparatur, Gaumennahterweiterungsapparaturen, Herbstscharnier, etc.

Intra- und extraoralen Verankerungselementen
Miniimplantate,  Lip bumper, etc.

Viele Kinder bekommen ihre Spange mit acht oder neun Jahren. Dann beginnt der Zahnwechsel. Das Kieferwachstum ist jedoch noch nicht abgeschlossen, es kann deshalb vom Kieferorthopäden gezielt gesteuert werden. In der Pubertät ist eine Korrektur ebenfalls möglich. Statt des Silberlächelns gibt es mittlerweile auch sehr ästhetische, kaum sichtbare Keramikbrackets und beschichtete Bögen.



Grundversorgung & Zusatzleistungen

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt: Die Krankenkasse übernimmt in der Regel zunächst 80 Prozent der Behandlungskosten (bei Geschwisterkindern 90%). Die restlichen 20 Prozent zahlen die Eltern während der laufenden Behandlung dazu (sog. Eigenanteil). Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Krankenkasse den Eltern den Eigenanteil und übernimmt somit 100 Prozent der im Leistungskatalog aufgeführten Behandlungskosten.

Aber: Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen und die Einstufung der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit  ( KIG) wurde nach mehreren Gesundheitsreformen eingeschränkt und auf eine "ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche" kieferorthopädische Behandlung reduziert - also lediglich eine Grundversorgung.

Die moderne Kieferorthopädie beschreitet aber aufgrund neuer Materialien und Technologien Behandlungswege, die zugleich schneller, effizienter, ästhetischer, verträglicher oder auch schonender sind. Diese modernen Behandlungsverfahren können derzeit nur als Außervertragliche Leistungen (Privatleistungen) angeboten werden. Sie unterliegen der direkten Vereinbarung zwischen dem Patienten bzw. den Eltern und dem behandelnden Kieferorthopäden.

Wir beraten unsere Patienten ausführlich zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten. Sollten Sie weiterhin Fragen haben oder Ihnen etwas unklar sein, sprechen Sie uns bitte an!

Übrigens: Vielen Kindern bliebe eine langwierige Behandlungsprozedur erspart, wenn die Eltern mit ihrem Kind schon mit fünf bis sechs Jahren zu einem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gehen würden. Frühzeitig erkannte Fehlstellungen lassen sich nämlich schon oft mit spielerischen (myofunktionellen) Muskelübungen oder einfachen Maßnahmen wie einer Mundvorhofplatte behandeln. Ein späterer Behandlungsbeginn birgt die Gefahr, dass man um eine Spange meist nicht mehr herumkommt. Manchmal müssen Zähne gezogen werden oder es ist sogar ein operativer Eingriff nötig.


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